Halbzeit beim Fahrradklimatest: Beteiligung im Kreis Euskirchen noch zu gering

Radfahrer können bis 30. November Fahrradfreundlichkeit in den Gemeinden bewerten

Halbzeit beim Fahrradklimatest des ADFC im Kreis Euskirchen: 156 Bürger haben bis Mitte Oktober die Fahrradfreundlichkeit ihres Wohnortes oder der Gemeinde bewertet, in die sie zur Arbeit, zur Schule oder zum Einkaufen pendeln. Damit liegt die Beteiligung im Kreis Euskirchen zwar um 100 höher als zur Halbzeit 2020. Allerdings ist auch in einigen größeren Gemeinden die Beteiligung noch deutlich unter der Mindestzahl von 50, die notwendig ist, damit die Bewertung durch die Bürger wissenschaftlich ausgewertet werden kann. „Wir hoffen, dass die Beteiligung bis Ende November noch einmal kräftig zulegt, damit wie vor zwei Jahren neben Euskirchen auch noch weitere Kommunen in die Wertung kommen“, so der 2. Vorsitzende des ADFC-Kreisverbands, Bernhard Meier. 2020 hatten sich 570 Bürger im Kreis Euskirchen am Fahrradklimatest beteiligt.

Aktuell hat nur die Kreisstadt Euskirchen mit 65 Teilnehmern das Quorum von 50 übersprungen. Zwischen 10 und 20 Bürger haben sich in Bad Münstereifel, Blankenheim, Mechernich, Nettersheim, Weilerswist und Zülpich beteiligt. Unter 10 liegt die Teilnehmerzahl in Dahlem, Hellenthal, Kall und Schleiden. Der ADFC hofft, dass auch die Kommunen über Ihre Publikationen für den Fahrradklimatest werben, der vom Bundesverkehrsministerium gefördert wird. Die wissenschaftliche Auswertung, die jede Kommune ab 50 Teilnehmern erhält, bietet wertvolle Informationen, wie die Radfahrer in einer Region die Maßnahmen zur Radverkehrsförderung einschätzen, was sie als positiv bewerten und wo sie noch Nachholbedarf sehen.

Abgestimmt wird im Internet. Auf der Aktionsseite www.fahrradklima-test.de gibt es einen bundesweit einheitlichen Fragebogen, den man bis zum 30. November 2022 ausfüllen kann. In 27 gleichbleibenden Fragen werden Sicherheit, Stellenwert und Komfort des Fahrradverkehrs, sowie die Qualität der Infrastruktur bewertet. Dazu kommen dieses Jahr fünf Zusatzfragen zum Radfahren im ländlichen Raum. Dabei geht es darum, ob zentrale Ziele wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten oder Arbeitsstätten mit dem Fahrrad gut erreichbar sind, wie sicher sich die Wege in die Nachbarorte anfühlen, ob für Pendler Fahrradparkplätze an Bahnhöfen vorhanden sind und um die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen.

Hinweis an Redaktionen: Logo und Grafiken finden Sie im Pressebereich des ADFC unter www.adfc.de/presse/. Die Ergebnisse der ADFC-Fahrradklima-Tests 2012, 2014, 2016, 2018 und 2020 gibt es auf www.fahrradklima-test.de/karte.

Pressekontakt:
Axel Mörer, Telefon: 0228 / 696 545

e-mail: presse [at] adfc-bonn.de


https://niederkassel.adfc.de/pressemitteilung/halbzeit-beim-fahrradklimatest-beteiligung-im-kreis-euskirchen-noch-zu-gering-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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