Wie in Mühlacker werden auch in Bonn die Räder über eine kleine Rampe in Paternosterboxen verstaut. © Daniel Niehoff

ADFC begrüßt neue Fahrradparkhäuser – bessere Abstellmöglichkeiten

Insgesamt 280 abschließbare Fahrrad-Abstellboxen möchten die Stadtwerke Bonn (SWB Bus und Bahn) an vier zentralen Orten der Stadt errichten. Der ADFC Bonn/Rhein-Sieg begrüßt diese Pläne für moderne und sichere Abstellanlagen.

„Mit dem Radentscheid hat der Rat auch die Forderung nach Schaffung von 3.000 Fahrradstellplätzen jährlich beschlossen. Die neuen Fahrradparkhäuser sind ein großer Schritt dahin“, erklärt ADFC-Vorsitzende Annette Quaedvlieg.

Am Frankenbadplatz (48 Abstellplätze), Stiftsplatz (64), Konrad-Adenauer-Platz (72) und am Bahnhof in Beuel (96) werden bis Ende dieses Jahres die neuen Abstellanlagen gebaut.

„Solche Verbesserungen der Fahrradinfrastruktur sind auch ein wichtiger Beitrag, um die Klimaziele der Stadt zu erreichen. Es hilft nicht, über angeblich übereilte Maßnahmen der Verkehrswende zu jammern. Es hilft, öfter mal Rad zu fahren, das Auto stehen zu lassen, für Einkäufe und Lieferungen das Lastenrad zu nutzen,“ sagt Bernhard Meier, 2. Vorsitzender des Fahrradclubs.

Der ADFC hat sich ein Exemplar der für Bonn geplanten Fahrradparkhäuser der Schweizer Firma V-Locker AG im badischen Mühlacker (Enzkreis) angesehen. Darin lassen sich zusätzlich zum Fahrrad in einem Ablagefach persönliches Zubehör wie Helm, Regenschutz oder Rucksack unterbringen. Auf unserer YouTube-Seite zeigen wir, wie das Ein- und Ausparken funktioniert.

Der Bürgermeister von Mühlacker, Winfried Abicht (CDU), betont den Klimaaspekt der Verkehrswende: „Wir denken, dass wir mit diesem Beitrag der neuen Mobilität in Mühlacker einen guten Baustein an die Seite stellen, denn das Rad wird zukünftig immer mehr eine herausragende Rolle spielen müssen für unseren Klimaschutz – und auch, um unsere Verkehrswende erfolgreich zum Abschluss zu bringen“, zitiert ihn die lokale Tageszeitung.

Die geplanten Parkhäuser werden finanziert aus dem Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“. Die Mittel kommen aus dem EFRE-Programm der EU, dem Europäischer Fonds für regionale Entwicklung. Ziel des EFRE-Programms sind unter anderem CO2-Einsparung und Förderung der umweltgerechten Mobilität.

Mehr Informationen zu diesem Thema haben wir in der neuen Ausgabe des Rückenwinds, Heft 4.2023 zusammengefasst.

Terminhinweis: Der ADFC beteiligt sich am kommenden Samstag (09.09.) mit einem Informationsstand auf dem Münsterplatz an den Bonner Energietagen.

Pressekontakt:

Bernhard Meier
2. Vorsitzender ADFC Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Tel.: 0228-464119; mobil: 0178-423 4020
bernhard.meier@adfc-bonn.de

Sebastian Klein
Pressesprecher (Stv.)
ADFC Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Breite Straße 71, 53111 Bonn
0228 4098818
0157 92608864
presse@adfc-bonn.de
sebastian.klein@adfc-bonn.de
www.adfc-bonn.de


https://niederkassel.adfc.de/pressemitteilung/adfc-begruesst-neue-fahrradparkhaeuser-bessere-abstellmoeglichkeiten-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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