Lorscheid: „Auch ADFC ist mit dem Erreichten nicht zufrieden!“

Bürgermeisterkandidaten Großgarten und Meybohm unzufrieden, Marcus Kitz teilweise zufrieden und „ein bisschen ratlos“

Bei der Vorstellung der drei Niederkasseler Bürgermeisterkandidaten am Freitag, den 3. November in der Veranstaltung „Wahlkampfarena Niederkassel“ im Saal „Zur Linde“ in Rheidt kam unter anderem auch das Thema Radverkehr zur Sprache. Peter Lorscheid, Sprecher des ADFC Niederkassel, richtete an die drei Kandidaten die Frage, ob sie zufrieden seien mit dem, was für den Radverkehr seit der letzten Kommunalwahl erreicht worden ist, und bat sie zu erläutern, was sie gegebenenfalls zukünftig hier besser machen würden.

Matthias Großgarten (SPD) zeigte sich „sehr unzufrieden“ mit dem in der letzten Zeit Erreichten und bemängelte insbesondere, dass trotz vorhandener Konzepte zahlreiche Fördergelder zur Umsetzung von Maßnahmen nicht abgerufen worden seien. Er kritisierte, dass durch die Stellenvakanz des Mobilitätsmanagers in der Verwaltung „ein Loch hinterlassen“ worden sei und betonte, dass der Radverkehr künftig „eine gewisse Priorität bekommen“ müsse. – Der parteilose Kandidat Benjamin Meybohm betonte, dass hier in den letzten Jahren „definitiv deutlich zu wenig passiert“ sei. Es müsse im Bereich Verkehrswende „dringend etwas getan werden“, und dazu „gehören auch gut ausgebaute Radwege und sog. Mobility Hubs“. – Marcus Kitz (CDU) schließlich antwortete, dass in den letzten Jahren „insbesondere auf Wirtschaftswegen sehr viele Lücken geschlossen worden seien“. Nicht zufrieden könne man hingegen mit den Schutzstreifen sein, die auch aus rechtlichen Gründen nicht realisiert werden konnten, sodass er „ein bisschen ratlos“ sei, wie die innerörtlichen Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen seien.

Der ADFC teilt die Unzufriedenheit von Matthias Großgarten. Leider, so kommentierte Peter Lorscheid im Anschluss an die Veranstaltung, gebe es zwar viele Beschlüsse, etwa das Radverkehrsnetz „Fähre – City – Bahnhof“ und den überparteilichen Willen, der Arbeits­gemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Städte (AGFS) beizutreten, doch konkret erreicht worden sei seit der 2020er Wahl bisher leider wenig. Dazu zählen in der Tat einige Verbesserungen der Wege in den Feldern, doch wichtige Strecken wie die Verlängerung der Südstraße und der Marktstraße in Richtung Kriegsdorf konnten bisher nicht umgesetzt werden. „Insgesamt fehlt für das Radverkehrskonzept ‚Fähre – City – Bahnhof‘ noch immer ein konkreter Umsetzungs- und Finanzierungsplan – und damit bleibt dann leider Vieles doch nur im Bereich des Wünschenswerten.“

Der ADFC, so Lorscheid, sei selbstverständlich bereit, die Stadt bei der Umsetzung der Verkehrswende und der Förderung des Radverkehrs zu unterstützen. Lorscheid fordert in diesem Zusammenhang den künftigen Bürgermeister auf, sich „dringend um die Realisierung der in dem Konzept ‚Fähre – City – Bahnhof‘ enthaltenen Nord-Süd-Route abseits der Haupt­straßen zu kümmern.“ Denn die Lücken in den Ortsdurchfahrten würden sich in der Tat nicht auf den Hauptachsen des Autoverkehrs schließen lassen, zumal Schutzstreifen aus Sicht des ADFC ohnehin nicht unproblematisch seien: „Diese animieren Autofahrende leider allzu oft, ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu überholen“, betonte Lorscheid.

[Die vollständigen Antworten der Bürgermeisterkandidaten auf die Frage von Peter Lorscheid finden sich auf Youtube unter dem Link https://www.youtube.com/watch?v=Q4TZFcsNxLk ab 2:43:20.]

https://niederkassel.adfc.de/pressemitteilung/lorscheid-auch-adfc-ist-mit-dem-erreichten-nicht-zufrieden-2

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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