Mit einem Kode das Rad vor Dieben schützen

ADFC-Kodieraktion am 19.8. bei „Classic Cars“ am Mondorfer Rheinufer

Wer ein neues, hochwertiges Rad sein Eigen nennt, möchte möglichst vermeiden, dass Fahrraddiebe hiervon Besitz ergreifen. Doch die Fahrraddiebstahl-Zahlen sind weiterhin auf hohem Niveau; angesichts des Pedelec-Booms werden zudem die dabei entstehenden Schäden immer größer. Auch wenn es leider keinen 100%-igen Schutz gegen den Fahrradklau gibt: Neben dem Anschließen des Fahrrads mit einem guten Schloss an einem festen Gegenstand kann hier auch die Kodierung des Fahrrades einen wichtigen Beitrag leisten, um Diebe von der Entwendung des betreffenden Fahrrads abzuhalten.

Der bei der Kodierung des Rades verwendete 16-stellige Kode ist an die Adresse und die Initialen des Besitzers geknüpft. Ein verdächtiges Rad kann die Polizei damit leicht seinem rechtmäßigen Eigentümer zuordnen; wer mit dem gestohlenen Rad herumfährt, muss immer damit rechnen, dass das Rad über den Kode als gestohlen auffällt. Der Kode wird an geeigneter, gut sichtbarer Stelle in den Rahmen eingraviert, gegen Korrosion versiegelt und lässt sich nicht wieder entfernen, ohne das Rad zu beschädigen. Bei Pedelecs sollte neben dem Rad selbst auch der Akku kodiert werden. Die Kodierung dauert nur wenige Minuten, kostet nur wenig Geld und lohnt sich damit für alle, denen ihr Zweirad lieb und teuer ist.

Die Aktiven des ADFC Niederkassel wird am Samstag, 19.8.2023 bei „Classic Cars“ am Mondorfer Rheinufer von 11 bis 18 Uhr die Möglichkeit, das eigene Fahrrad kodieren zu lassen. Wer sein Fahrrad an diesem Tag kodieren möchte, muss natürlich sein Fahrrad und ein wenig Zeit mitbringen. Zügiger geht es, wenn die Informationen zum Rad und seinem Eigentümer schon vorab online ausgefüllt und ausgedruckt mitgebracht werden; dies ist unter https://www.adfc-bonn.de/codierung/codierung.php möglich. Zudem werden ein Ausweis, aus dem die aktuelle Anschrift hervorgeht, sowie möglichst ein Kaufbeleg benötigt. Die Kodierung eines Fahrrades kostet 20 €, für ADFC-Mitglieder 10 €; die Kodierung eines Akkus oder Fahrradanhängers 10 €, für ADFC-Mitglieder 5 €.

Wer Mitglied im ADFC werden möchte, kann am ADFC-Stand auch die besonders günstige Einstiegsmitgliedschaft beantragen: Für nur 19 € kommt die ganze Familie im ersten Jahr in den Genuss aller Vorteile der ADFC-Mitgliedschaft: z.B. kostenloses Mitradeln bei den Touren, Versicherungsschutz und Pannenhilfe. Auch die Fahrradkodierung gibt es dann sofort zum vergünstigten Preis.


https://niederkassel.adfc.de/pressemitteilung/mit-einem-kode-das-rad-vor-dieben-schuetzen-2

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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